Gesamtzahl der Seitenaufrufe

Mittwoch, 11. Juni 2014

Gegenantrag Dr. Greger

MIFA Mitteldeutsche Fahrradwerke AG ./.
Abstimmung ohne Versammlung
Gegenantrag
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir kommen zurück auf die Aufforderung zur Stimmabgabe in der
Abstimmung ohne Versammlung für die Anleihegläubiger der 7,50
% MIFA - Schuldverschreibungen 2013/2018 (ISIN:
DE000A1X25B5/ WKN: A1X25B).
Unter Nachweis des erforderlichen „Besonderen Nachweises mit
Sperrvermerk“ stellen wir den folgenden
Gegenantrag
zum Beschlussvorschlag der Emittentin über die Bestellung eines
Gemeinsamen Vertreters (Ziffer 2.1):
Beschlussfassung über die Bestellung eines Gemeinsamen
Vertreters für alle Anleihegläubiger der MIFA-Anleihe
2013/2018:
„Herr Dr. Stephan Greger, geschäftsansässig: Dr Greger & Collegen,
Maximilianstrasse 35 c, 80539 München, wird zum Gemeinsamen
Vertreter für alle Anleihegläubiger bestellt
Der Umfang der Aufgaben und Befugnisse des Gemeinsamen Vertreters richtet sich
nach den Bestimmungen des SchVG.
Der Gemeinsame Vertreter erhält eine angemessene Vergütung.
Die Haftung des Gemeinsamen Vertreters ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt;
die Haftung für grobe Fahrlässigkeit ist summenmäßig auf EUR 1 Mio. (in Worten:
Euro eine Million) begrenzt.
Nähere Informationen zu Herrn Rechtsanwalt Dr. Stephan Greger sind dem als Anlage beigefügten
Portrait zu entnehmen.
Begründung:
Die Emittentin hat selbst einen Verschlag zur Person des Gemeinsamen Vertreters eingebracht.
Dies ist aus unserer Sicht bedenklich, da die Interessen der Anleihegläubiger unabhängig
von denen des Unternehmens durch den Gemeinsamen Vertreter wahrzunehmen
sind. Im Interesse der Anleihegläubiger ist es unserer Ansicht nach sachgerechter, wenn ein
unabhängiger Vertreter aus dem Kreis der Anleihegläubiger selbst gewählt wird.
Aus diesem Grund stellt sich der Anleihegläubiger und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht,
Herr Rechtsanwalt Dr. Stephan Greger, zur Wahl des Gemeinsamen Vertreters
für alle Anleihegläubiger. Seine erwiesene Rechtsexpertise auf dem Gebiet des Kapitalmarktrechts
ermöglicht dabei eine effiziente Interessenvertretung aller Anleihegläubiger.
Wir bitten um Aufnahme dieses Gegenantrages.
Für Rückfragen^stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung.
Mit freund li€hen Grüßen
RecRfsanwälf
/ Faehanwalt für Bank- und Kapitalmarkt

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen