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Montag, 26. Mai 2014

Die Abstimmung der Anleihegläubiger über diese Beschlussgegenstände soll indes als Abstimmung ohne Versammlung durchgeführt werden. Der Abstimmungszeitraum beginnt demnach am 10. Juni und endet am Freitag, den 13. Juni, um 8 Uhr morgens

ei der kriselnden MIFA Mitteldeutschen Fahrradwerke AG wird derzeit unter Hochdruck an einem umfassenden finanziellen und operativen Sanierungskonzept gearbeitet. Da auch die Inhaber der ausstehenden 7,5%-Schuldverschreibung (2013/18) über 25 Mio. EUR dafür ihren Beitrag leisten sollen, teilte der Fahrradbauer letzten Freitag mit, in Kürze eine Abstimmung über die Bestellung eines gemeinsamen Vertreters für die Anleihegläubiger durchführen zu wollen. Außerdem schlägt MIFA den Anleihegläubigern vor, eine Stundung der am 12. August fälligen Kuponzahlung über 1,875 Mio. EUR sowie den vorübergehenden Ausschluss von Kündigungsrechten jeweils bis zum 31. Oktober zu beschließen.
Die Abstimmung der Anleihegläubiger über diese Beschlussgegenstände soll indes als Abstimmung ohne Versammlung durchgeführt werden. Der Abstimmungszeitraum beginnt demnach am 10. Juni und endet am Freitag, den 13. Juni, um 8 Uhr morgens. Informationen über den Fortgang des Sanierungsverfahrens und zur Abstimmung der Anleihegläubiger sind auf der Internetseite von MIFA hinterlegt. Nach Ausarbeitung des Sanierungskonzepts ist ferner geplant, eine weitere Abstimmung der Anleihegläubiger zu veranlassen, im Zuge derer über weitere Restrukturierungsmaßnahmen der Anleihe entschieden werden soll. Die jüngsten Entwicklungen im BondGuide-Rückblick …

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