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Freitag, 23. Mai 2014

Nach Ausarbeitung des Gesamtsanierungskonzeptes ist geplant, eine weitere Abstimmung der Anleihegläubiger zu veranlassen, im Zuge derer über weitere Restrukturierungsmaßnahmen der Anleihe entschieden werden soll.

23.05.14

MIFA: Anleihegläubiger sollen auf Kündigungsrechte verzichten, obwohl noch keine verlässlichen Zahlen vorliegen

Aufgrund der angespannten wirtschaftlichen Lage erarbeitet die MIFA Mitteldeutsche Fahrradwerke AG derzeit ein umfassendes Konzept zur finanziellen und zur operativen Sanierung der MIFA. Die MIFA legt dabei Wert darauf, dass die Interessen der Anleihegläubiger im Rahmen der Ausarbeitung und der Umsetzung eines Gesamtsanierungskonzepts der MIFA sachgerecht vertreten werden. Vor diesem Hintergrund beabsichtigt die MIFA, zeitnah für die MIFA-Anleihe 2013/2018, ISIN: DE000A1E8W96 / WKN: A1E8W9, eine Abstimmung über die Bestellung eines gemeinsamen Vertreters für die Anleihegläubiger durchzuführen. Um die Ausarbeitung und Umsetzung des Gesamtsanierungskonzepts abzusichern, schlägt die MIFA den Anleihegläubigern ferner vor, eine Stundung der am 12. August 2014 fälligen Zinsansprüche und den vorübergehenden Ausschluss von Kündigungsrechten jeweils bis zum 31. Oktober 2014 zu beschließen.

Die Abstimmung der Anleihegläubiger über diese Beschlussgegenstände wird gemäß den Anleihebedingungen der MIFA-Anleihe nach Maßgabe der Bestimmungen des § 18 des Gesetzes über Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen (Schuldverschreibungsgesetz) als Abstimmung ohne Versammlung durchgeführt. Der Abstimmungszeitraum beginnt am Dienstag, den 10. Juni 2014, um 0:00 Uhr und endet am Freitag, den 13. Juni 2014, um 8:00 Uhr.

Weitere Informationen zu dem Fortgang des Sanierungsverfahrens der MIFA und der Abstimmungen der Anleihegläubiger sowie die zur Abstimmung benötigten Dokumente erhalten die Anleihegläubiger der MIFA-Anleihen auf der Internetseite der MIFA (http://www.mifa.de/investor-relations/anleihe/). Nach Ausarbeitung des Gesamtsanierungskonzeptes ist geplant, eine weitere Abstimmung der Anleihegläubiger zu veranlassen, im Zuge derer über weitere Restrukturierungsmaßnahmen der Anleihe entschieden werden soll.

Die Durchführung der Abstimmung ohne Versammlung zum jetzigen Zeitpunkt, an dem noch keine verlässlichen Zahlen, und insbesondere noch kein IDW S6 Gutachten vorliegt, erscheint zumindest fragwürdig. So sollen Anleger in Unkenntnis der Zahlen auf Kündigungsrechte verzichten.


www.fixed-income.org

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