- Heute, 14:32Betreff: AW: MIFA Mitteldeutsche Fahrradwerke AG Anleihe: 7,500% bis 12.08.2018, A1X25B#108
Was für eine Posse!
Wenn ich Anleihebesitzer wäre (bin ich nicht), würde ich die Anleihe sofort kündigen und 100% Rückzahlung fordern. Es liegen mE juristisch 3 Kündigungsgründe vor:
(1) Vertraglich: Unabhängig davon, ob es eine offizielle Veröffentlichung mit genauen Geschäftszahlen gibt, kann man aus den Bekanntmachung über den Verlust schließen, dass die Convenants gerissen worden sind. Interessant wäre zu wissen, ob und mit welcher Begründung die Mifa dieser Kündigung widerspricht.
Ersatzweise (2) Kündigung aus wichtigem Grund (siehe oben zitierte Urteile der LG Köln und Bonn in ähnlichen Fällen, in dem der Gläubiger vor der Gläubigerversammlung wegen der höheren Ausfallwahrscheinlichkeit gekündigt haben). Für die Kläger waren dann die Beschlüsse der Gläubigerversammlung nicht mehr gültig.
Ersatzweise (3) Klage auf Nichtigkeit der Vertrages, weil der Darlehensvertrag auf Grund falscher (gefälschter?) Bilanzen zustande gekommen ist, und die Mifa sich das zurechnen lassen muss. (Ggf. Schadenersatz aus CiC)
Mir scheinen die Risiken dieser Vorgehensweise geringer zu sein, als mit Anleihen im Depot in diese Abstimmung zu gehen.
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Dienstag, 27. Mai 2014
atzweise (3) Klage auf Nichtigkeit der Vertrages, weil der Darlehensvertrag auf Grund falscher (gefälschter?) Bilanzen zustande gekommen ist, und die Mifa sich das zurechnen lassen muss. (Ggf. Schadenersatz aus CiC)
- Heute, 14:32Betreff: AW: MIFA Mitteldeutsche Fahrradwerke AG Anleihe: 7,500% bis 12.08.2018, A1X25B#108
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Montag, 26. Mai 2014
Vorsicht vor dem Konstrukt des "Bevollmächtigten" den MIFA einrichten will.............. wird Herrn Rechtsanwalt Dr. Christian Becker, geschäftsansässig: GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälte mbB, Prinzregentenstraße 22, 80538 München (der "Bevollmächtigte"), folgende Vollmacht erteilt:
aus einer PM vom 26.5.2014 Dr. Greger:
".....Der jetzige Beschlussvorschlag der MIFA ist jedoch in vielen Punkten für die Anleihegläubiger
aus Sicht der Kanzlei Dr. Greger & Collegen nicht hinnehmbar: Bedenklich erscheint zum
einen der von der Emittentin selbst eingebrachte Vorschlag, die One Square Advisory
Services GmbH zum Gemeinsamen Vertreter zu wählen. Diesbezüglich stellt sich die Frage,
ob die Interessen der Privatanleger hierdurch ausreichend berücksichtigt werden.
Zum anderen sollen die Anleihegläubiger befristet auf bestimmte vertragliche Kündigungsrechte
verzichten. „Damit begeben sich jedoch die Anleihegläubiger ihres größten
Druckmittels auf das Unternehmen“ erklärt der Anlagerechtler Dr. Greger. „Aufgrund der
derzeitigen fehlenden näheren Informationen sollten die Anleihegläubiger nicht leichtfertig
auf diese Rechte verzichten“. Schließlich soll für den Fall, dass die erforderliche Mehrheit für
die Wahl eines Gemeinsamen Vertreters nicht erzielt bzw. der Beschluss hierüber
angefochten wird, ein sog. Bevollmächtigter gewählt werden, der nicht nur die
Anleihegläubiger bei sämtlichen Maßnahmen und Beschlüsse vertreten soll, sondern
darüber hinaus auch die Stundung der Zinsansprüche und der Kündigungsrechte zu Lasten
der Anleihegläubiger verlängern kann. Damit hat der Bevollmächtigte umfassende Rechte
wie ein Gemeinsamer Vertreter. „Dies ist eine klare Umgehung der Regelungen des
Schuldverschreibungsgesetzes“, erklärt der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr.
Greger......"
So, und dann gucken wir uns mal an wer der Bevollmächtigte sein soll:
2.2.4. Erteilung einer Vollmacht
Für den Fall, dass (i) die Anleihegläubiger keinen Gemeinsamen Vertreter aller
Anleihegläubiger gemäß Ziffer 2.1. bestellt haben oder (ii) der Beschluss
über diese Bestellung angefochten wurde und über diese Anfechtungsklage(n)
zum Zeitpunkt der Vollziehbarkeit des Beschlusses gemäß dieser Ziffer 2.2.
nicht rechtskräftig entschieden wurde, dass ein Gemeinsamer Vertreter wirksam
bestellt wurde, wird Herrn Rechtsanwalt Dr. Christian Becker, geschäftsansässig:
GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälte mbB, Prinzregentenstraße
22, 80538 München (der "Bevollmächtigte"), folgende Vollmacht erteilt:
»Der Bevollmächtigte wird hiermit angewiesen, ermächtigt und bevollmächtigt,
die Anleihegläubiger bei sämtlichen Maßnahmen, Erklärungen
und Beschlüssen zu vertreten, die zur Umsetzung und zum Vollzug
des unter dieser Ziffer 2.2. der Aufforderung zur Stimmabgabe zu
fassenden Beschlusses erforderlich oder zweckdienlich sind - einschließlich
der Abgabe aller Erklärungen und der Vornahme aller Maßnahmen,
für die der Gemeinsame Vertreter nach dieser Ziffer 2.2. vorgesehen
ist -, soweit dadurch nach eigenem Ermessen des Bevollmächtigten
die Anleihegläubiger wirtschaftlich besser, gleich oder nicht
wesentlich schlechter gestellt werden. Der Bevollmächtigte wird ferner
ermächtigt und bevollmächtigt, die Stundung der Zinsansprüche gemäß
Ziffer 2.2.1. und den vorübergehenden Ausschluss von Kündigungsrechten
gemäß Ziffer 2.2.2. jeweils über den 31. Oktober 2014
hinaus bis zum 31. Dezember 2014 (einschließlich) zu verlängern.
Diese Bevollmächtigung des Bevollmächtigten ist im Zweifel weit auszulegen.
Der Bevollmächtigte ist von den Beschränkungen des § 181
Alt. 2 BGB (Mehrfachvertretung) befreit.«"
Die Emittentin stimmt hiermit dem unter Ziffer 2.2. vorgeschlagenen Beschluss zu.
MIFA Website
Görg läuft mir ständig über den Weg; insbesondere bei den vielen Solarworld-Verfahren....
Görg versucht mit alle legalen Mitteln seinen Mandanten zu helfen die Bondholder zu schneiden....
ich werde es mir nicht gefallen lassen....
".....Der jetzige Beschlussvorschlag der MIFA ist jedoch in vielen Punkten für die Anleihegläubiger
aus Sicht der Kanzlei Dr. Greger & Collegen nicht hinnehmbar: Bedenklich erscheint zum
einen der von der Emittentin selbst eingebrachte Vorschlag, die One Square Advisory
Services GmbH zum Gemeinsamen Vertreter zu wählen. Diesbezüglich stellt sich die Frage,
ob die Interessen der Privatanleger hierdurch ausreichend berücksichtigt werden.
Zum anderen sollen die Anleihegläubiger befristet auf bestimmte vertragliche Kündigungsrechte
verzichten. „Damit begeben sich jedoch die Anleihegläubiger ihres größten
Druckmittels auf das Unternehmen“ erklärt der Anlagerechtler Dr. Greger. „Aufgrund der
derzeitigen fehlenden näheren Informationen sollten die Anleihegläubiger nicht leichtfertig
auf diese Rechte verzichten“. Schließlich soll für den Fall, dass die erforderliche Mehrheit für
die Wahl eines Gemeinsamen Vertreters nicht erzielt bzw. der Beschluss hierüber
angefochten wird, ein sog. Bevollmächtigter gewählt werden, der nicht nur die
Anleihegläubiger bei sämtlichen Maßnahmen und Beschlüsse vertreten soll, sondern
darüber hinaus auch die Stundung der Zinsansprüche und der Kündigungsrechte zu Lasten
der Anleihegläubiger verlängern kann. Damit hat der Bevollmächtigte umfassende Rechte
wie ein Gemeinsamer Vertreter. „Dies ist eine klare Umgehung der Regelungen des
Schuldverschreibungsgesetzes“, erklärt der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr.
Greger......"
So, und dann gucken wir uns mal an wer der Bevollmächtigte sein soll:
2.2.4. Erteilung einer Vollmacht
Für den Fall, dass (i) die Anleihegläubiger keinen Gemeinsamen Vertreter aller
Anleihegläubiger gemäß Ziffer 2.1. bestellt haben oder (ii) der Beschluss
über diese Bestellung angefochten wurde und über diese Anfechtungsklage(n)
zum Zeitpunkt der Vollziehbarkeit des Beschlusses gemäß dieser Ziffer 2.2.
nicht rechtskräftig entschieden wurde, dass ein Gemeinsamer Vertreter wirksam
bestellt wurde, wird Herrn Rechtsanwalt Dr. Christian Becker, geschäftsansässig:
GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälte mbB, Prinzregentenstraße
22, 80538 München (der "Bevollmächtigte"), folgende Vollmacht erteilt:
»Der Bevollmächtigte wird hiermit angewiesen, ermächtigt und bevollmächtigt,
die Anleihegläubiger bei sämtlichen Maßnahmen, Erklärungen
und Beschlüssen zu vertreten, die zur Umsetzung und zum Vollzug
des unter dieser Ziffer 2.2. der Aufforderung zur Stimmabgabe zu
fassenden Beschlusses erforderlich oder zweckdienlich sind - einschließlich
der Abgabe aller Erklärungen und der Vornahme aller Maßnahmen,
für die der Gemeinsame Vertreter nach dieser Ziffer 2.2. vorgesehen
ist -, soweit dadurch nach eigenem Ermessen des Bevollmächtigten
die Anleihegläubiger wirtschaftlich besser, gleich oder nicht
wesentlich schlechter gestellt werden. Der Bevollmächtigte wird ferner
ermächtigt und bevollmächtigt, die Stundung der Zinsansprüche gemäß
Ziffer 2.2.1. und den vorübergehenden Ausschluss von Kündigungsrechten
gemäß Ziffer 2.2.2. jeweils über den 31. Oktober 2014
hinaus bis zum 31. Dezember 2014 (einschließlich) zu verlängern.
Diese Bevollmächtigung des Bevollmächtigten ist im Zweifel weit auszulegen.
Der Bevollmächtigte ist von den Beschränkungen des § 181
Alt. 2 BGB (Mehrfachvertretung) befreit.«"
Die Emittentin stimmt hiermit dem unter Ziffer 2.2. vorgeschlagenen Beschluss zu.
MIFA Website
Görg läuft mir ständig über den Weg; insbesondere bei den vielen Solarworld-Verfahren....
Görg versucht mit alle legalen Mitteln seinen Mandanten zu helfen die Bondholder zu schneiden....
ich werde es mir nicht gefallen lassen....
Die Abstimmung der Anleihegläubiger über diese Beschlussgegenstände soll indes als Abstimmung ohne Versammlung durchgeführt werden. Der Abstimmungszeitraum beginnt demnach am 10. Juni und endet am Freitag, den 13. Juni, um 8 Uhr morgens
ei der kriselnden MIFA Mitteldeutschen Fahrradwerke AG wird derzeit unter Hochdruck an einem umfassenden finanziellen und operativen Sanierungskonzept gearbeitet. Da auch die Inhaber der ausstehenden 7,5%-Schuldverschreibung (2013/18) über 25 Mio. EUR dafür ihren Beitrag leisten sollen, teilte der Fahrradbauer letzten Freitag mit, in Kürze eine Abstimmung über die Bestellung eines gemeinsamen Vertreters für die Anleihegläubiger durchführen zu wollen. Außerdem schlägt MIFA den Anleihegläubigern vor, eine Stundung der am 12. August fälligen Kuponzahlung über 1,875 Mio. EUR sowie den vorübergehenden Ausschluss von Kündigungsrechten jeweils bis zum 31. Oktober zu beschließen.
Die Abstimmung der Anleihegläubiger über diese Beschlussgegenstände soll indes als Abstimmung ohne Versammlung durchgeführt werden. Der Abstimmungszeitraum beginnt demnach am 10. Juni und endet am Freitag, den 13. Juni, um 8 Uhr morgens. Informationen über den Fortgang des Sanierungsverfahrens und zur Abstimmung der Anleihegläubiger sind auf der Internetseite von MIFA hinterlegt. Nach Ausarbeitung des Sanierungskonzepts ist ferner geplant, eine weitere Abstimmung der Anleihegläubiger zu veranlassen, im Zuge derer über weitere Restrukturierungsmaßnahmen der Anleihe entschieden werden soll. Die jüngsten Entwicklungen im BondGuide-Rückblick …
Freitag, 23. Mai 2014
Nach Ausarbeitung des Gesamtsanierungskonzeptes ist geplant, eine weitere Abstimmung der Anleihegläubiger zu veranlassen, im Zuge derer über weitere Restrukturierungsmaßnahmen der Anleihe entschieden werden soll.
23.05.14
MIFA: Anleihegläubiger sollen auf Kündigungsrechte verzichten, obwohl noch keine verlässlichen Zahlen vorliegen
Aufgrund der angespannten wirtschaftlichen Lage erarbeitet die MIFA Mitteldeutsche Fahrradwerke AG derzeit ein umfassendes Konzept zur finanziellen und zur operativen Sanierung der MIFA. Die MIFA legt dabei Wert darauf, dass die Interessen der Anleihegläubiger im Rahmen der Ausarbeitung und der Umsetzung eines Gesamtsanierungskonzepts der MIFA sachgerecht vertreten werden. Vor diesem Hintergrund beabsichtigt die MIFA, zeitnah für die MIFA-Anleihe 2013/2018, ISIN: DE000A1E8W96 / WKN: A1E8W9, eine Abstimmung über die Bestellung eines gemeinsamen Vertreters für die Anleihegläubiger durchzuführen. Um die Ausarbeitung und Umsetzung des Gesamtsanierungskonzepts abzusichern, schlägt die MIFA den Anleihegläubigern ferner vor, eine Stundung der am 12. August 2014 fälligen Zinsansprüche und den vorübergehenden Ausschluss von Kündigungsrechten jeweils bis zum 31. Oktober 2014 zu beschließen.
Die Abstimmung der Anleihegläubiger über diese Beschlussgegenstände wird gemäß den Anleihebedingungen der MIFA-Anleihe nach Maßgabe der Bestimmungen des § 18 des Gesetzes über Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen (Schuldverschreibungsgesetz) als Abstimmung ohne Versammlung durchgeführt. Der Abstimmungszeitraum beginnt am Dienstag, den 10. Juni 2014, um 0:00 Uhr und endet am Freitag, den 13. Juni 2014, um 8:00 Uhr.
Weitere Informationen zu dem Fortgang des Sanierungsverfahrens der MIFA und der Abstimmungen der Anleihegläubiger sowie die zur Abstimmung benötigten Dokumente erhalten die Anleihegläubiger der MIFA-Anleihen auf der Internetseite der MIFA (http://www.mifa.de/investor-relations/anleihe/). Nach Ausarbeitung des Gesamtsanierungskonzeptes ist geplant, eine weitere Abstimmung der Anleihegläubiger zu veranlassen, im Zuge derer über weitere Restrukturierungsmaßnahmen der Anleihe entschieden werden soll.
Die Durchführung der Abstimmung ohne Versammlung zum jetzigen Zeitpunkt, an dem noch keine verlässlichen Zahlen, und insbesondere noch kein IDW S6 Gutachten vorliegt, erscheint zumindest fragwürdig. So sollen Anleger in Unkenntnis der Zahlen auf Kündigungsrechte verzichten.
www.fixed-income.org
------------------------------------------------
Die Abstimmung der Anleihegläubiger über diese Beschlussgegenstände wird gemäß den Anleihebedingungen der MIFA-Anleihe nach Maßgabe der Bestimmungen des § 18 des Gesetzes über Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen (Schuldverschreibungsgesetz) als Abstimmung ohne Versammlung durchgeführt. Der Abstimmungszeitraum beginnt am Dienstag, den 10. Juni 2014, um 0:00 Uhr und endet am Freitag, den 13. Juni 2014, um 8:00 Uhr.
Weitere Informationen zu dem Fortgang des Sanierungsverfahrens der MIFA und der Abstimmungen der Anleihegläubiger sowie die zur Abstimmung benötigten Dokumente erhalten die Anleihegläubiger der MIFA-Anleihen auf der Internetseite der MIFA (http://www.mifa.de/investor-relations/anleihe/). Nach Ausarbeitung des Gesamtsanierungskonzeptes ist geplant, eine weitere Abstimmung der Anleihegläubiger zu veranlassen, im Zuge derer über weitere Restrukturierungsmaßnahmen der Anleihe entschieden werden soll.
Die Durchführung der Abstimmung ohne Versammlung zum jetzigen Zeitpunkt, an dem noch keine verlässlichen Zahlen, und insbesondere noch kein IDW S6 Gutachten vorliegt, erscheint zumindest fragwürdig. So sollen Anleger in Unkenntnis der Zahlen auf Kündigungsrechte verzichten.
www.fixed-income.org
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da wirds dann richtig schmerzhaft !!!!! // Nach Ausarbeitung und Abstimmung eines Gesamtsanierungskonzeptes für die MIFA mit den betroffenen wesentlichen Gläubigern und Aktionären, ist geplant, zu einer weiteren Abstimmung der Anleihegläubiger aufzurufen. Auf der Grundlage dieses Sanierungskonzepts und im Zusammenhang mit dessen Umsetzung sollen die Anleihegläubiger dann weitere Maßnahmen zur Restrukturierung der MIFA-Anleihe beschließen.
FREQUENTLY ASKED QUESTIONS (FAQ)
ANLEIHEGLÄUBIGER
– Fassung vom 23. Mai 2014 –
Informationen für die Anleihegläubiger der bis zu EUR 25.000.000,00 7,5 %
Inhaberschuldverschreibungen der MIFA Mitteldeutsche Fahrradwerke AG, fällig am
12. August 2018, ISIN: DE000A1X25B5 / WKN: A1X25B ("MIFA-Anleihe")
A. ABSTIMMUNGEN DER ANNLEIHEGLÄUBIGER / GEMEINSAMVER VERTRETER
1. Was sind im Rahmen der Sanierung die nächsten geplanten Schritte im Hinblick
auf die Anleihegläubiger?
Aufgrund der angespannten wirtschaftlichen Lage erarbeitet die MIFA Mitteldeutsche
Fahrradwerke AG ("MIFA") derzeit ein umfassendes Konzept zur finanziellen und
operativen Sanierung der MIFA. Die MIFA legt großen Wert darauf, dass die
Interessen der Anleihegläubiger im Rahmen der Ausarbeitung und Umsetzung eines
Gesamtsanierungskonzepts der MIFA sachgerecht vertreten werden.
Die MIFA beabsichtigt dafür, zeitnah für eine Abstimmung über die Bestellung eines
gemeinsamen Vertreters für die Anleihegläubiger der MIFA-Anleihe durchzuführen. Um
die Ausarbeitung und Umsetzung des Gesamtsanierungskonzepts abzusichern,
schlägt die Emittentin den Anleihegläubigern ferner vor, eine Stundung der an sich am
12. August 2014 fälligen Zinsansprüche und eine Aussetzung vorzeitiger
Kündigungsrechte jeweils bis zum 31. Oktober 2014 zu beschließen.
Nach Ausarbeitung und Abstimmung eines Gesamtsanierungskonzeptes für die MIFA
mit den betroffenen wesentlichen Gläubigern und Aktionären, ist geplant, zu einer
weiteren Abstimmung der Anleihegläubiger aufzurufen. Auf der Grundlage dieses
Sanierungskonzepts und im Zusammenhang mit dessen Umsetzung sollen die
Anleihegläubiger dann weitere Maßnahmen zur Restrukturierung der MIFA-Anleihe
beschließen.
ANLEIHEGLÄUBIGER
– Fassung vom 23. Mai 2014 –
Informationen für die Anleihegläubiger der bis zu EUR 25.000.000,00 7,5 %
Inhaberschuldverschreibungen der MIFA Mitteldeutsche Fahrradwerke AG, fällig am
12. August 2018, ISIN: DE000A1X25B5 / WKN: A1X25B ("MIFA-Anleihe")
A. ABSTIMMUNGEN DER ANNLEIHEGLÄUBIGER / GEMEINSAMVER VERTRETER
1. Was sind im Rahmen der Sanierung die nächsten geplanten Schritte im Hinblick
auf die Anleihegläubiger?
Aufgrund der angespannten wirtschaftlichen Lage erarbeitet die MIFA Mitteldeutsche
Fahrradwerke AG ("MIFA") derzeit ein umfassendes Konzept zur finanziellen und
operativen Sanierung der MIFA. Die MIFA legt großen Wert darauf, dass die
Interessen der Anleihegläubiger im Rahmen der Ausarbeitung und Umsetzung eines
Gesamtsanierungskonzepts der MIFA sachgerecht vertreten werden.
Die MIFA beabsichtigt dafür, zeitnah für eine Abstimmung über die Bestellung eines
gemeinsamen Vertreters für die Anleihegläubiger der MIFA-Anleihe durchzuführen. Um
die Ausarbeitung und Umsetzung des Gesamtsanierungskonzepts abzusichern,
schlägt die Emittentin den Anleihegläubigern ferner vor, eine Stundung der an sich am
12. August 2014 fälligen Zinsansprüche und eine Aussetzung vorzeitiger
Kündigungsrechte jeweils bis zum 31. Oktober 2014 zu beschließen.
Nach Ausarbeitung und Abstimmung eines Gesamtsanierungskonzeptes für die MIFA
mit den betroffenen wesentlichen Gläubigern und Aktionären, ist geplant, zu einer
weiteren Abstimmung der Anleihegläubiger aufzurufen. Auf der Grundlage dieses
Sanierungskonzepts und im Zusammenhang mit dessen Umsetzung sollen die
Anleihegläubiger dann weitere Maßnahmen zur Restrukturierung der MIFA-Anleihe
beschließen.
Punkt 3 ist zwar aus Seiten der MIFA verständlich, führt allerdings die Covernants der Anleihe absurdum. Warum veröffentlich man überhaupt eine Anleihe, die Kündigungsrechte für bestimmte (schlechte) Situationen vorsieht, wenn man in just diesem Augenblick von den Anlegern fordert, auf diese vertraglichen Kündigungen zu verzichten? In meinen Augen sind in solch einem Fall die Kündigungsrechte der Anleihenbedingungen das Papier nicht wert auf dem sie gedruckt sind.
Von der MIFA gibt es wieder eine neue Adhoc, die mich doch etwas zum Nachdenken bringt. Das die MIFA ein paar Probleme (dank mangelnder Bilanzierungsfähigkeiten) hat wissen wir ja leider seit längerem. Seit kurzem ist bekannt, dass HERO zwar irgendwie als Retter auftauchen möchte, gleichzeitig aber einen empfindlichen Haircut im Bezug auf die 25 Millionen Anleihe (siehe hier) fordert.
Dazu passt die heute veröffentlichte News der MIFA. In dieser bringt die MIFA folgende Vorschläge zur Abstimmung:
- Bestellung eines gemeinsamen Anleihenvertreters
- Stundung der am 12.08.2014 fälligen Zinsen
- Ausschluss von Kündigungsrechten bis zum 31.10.2014
Der Abstimmungszeitraum läuft vom 10.06.2014 bis 13.06.2014. Ganz ehrlich: Ich würde diesen Vorschlägen nicht zustimmen… (Wobei ich zugeben muss, dass mir diese Aussage als nicht Investierter entschieden einfacher fällt).
Punkt 1, der gemeinsame Vertreter der Anleihegläubiger, ist zwar ein sinnvoller Vorschlag – allerdings widerstrebt es mir in solch eine prekären Geschäftssituation, in der sich die MIFA in meinen Augen befindet, in diesem Punkt dem Vorschlag des Schuldners (= MIFA) das nötige Vertrauen zu schenken. Hier würde ich mich als Gläubiger einfach nicht vertreten fühlen, da die Gefahr doch zu groß ist, dass der Bevollmächtigte den Vorschlägen dessen folgt, der ihn überhaupt ins Spiel gebracht hat.
Punkt 2 ist etwas, was ich in meinem letzten Eintrag schon vermutet habe: Die MIFA kann/will die Zinsen der Anleihe nicht zahlen. Das ist in sofern etwas erschreckend, als dass es die erste Zinszahlung der MIFA überhaupt wäre – die Anleihe wurde immerhin erst im August 2013 ausgegeben – und da wusste noch niemand (der die Anleihe gezeichnet hat), dass der Karren so tief im Dreck steckt…
Punkt 3 ist zwar aus Seiten der MIFA verständlich, führt allerdings die Covernants der Anleihe absurdum. Warum veröffentlich man überhaupt eine Anleihe, die Kündigungsrechte für bestimmte (schlechte) Situationen vorsieht, wenn man in just diesem Augenblick von den Anlegern fordert, auf diese vertraglichen Kündigungen zu verzichten? In meinen Augen sind in solch einem Fall die Kündigungsrechte der Anleihenbedingungen das Papier nicht wert auf dem sie gedruckt sind.
Klar hat die MIFA aktuell große Probleme – allerdings beziehen sich ein Großteil der Kündigungsrechte eben genau auf solche problematischen Situationen. Und was bringt mir ein Kündigungsrecht für prekäre Situationen, wenn man genau dann gebeten wird, es nicht zu ziehen - zum Wohle der Firma?
Klar hat die MIFA aktuell große Probleme – allerdings beziehen sich ein Großteil der Kündigungsrechte eben genau auf solche problematischen Situationen. Und was bringt mir ein Kündigungsrecht für prekäre Situationen, wenn man genau dann gebeten wird, es nicht zu ziehen - zum Wohle der Firma?
Die ganze MIFA Geschichte hat für mich einen sehr schalen Beigeschmack…. Wie es jetzt aussieht, waren ein Großteil der Versprechungen und Zahlen zum Beginn der Anleiheemission einfach nur falsch, wie man jetzt, nur knapp 9 Monate nachdem man 25 Mio. an Geldern eingesammelt hat, feststellt. Man präsentiert nun zwar einen “weißen Ritter” in Form der HERO, die den Fortbestand der Firma sichern soll, verlang aber extrem hohe Zugeständnisse der Anleger – an deren Stelle ich mich schon irgendwie hinters Licht geführt fühlen würde….
Spannendes (und trauriges, falls man investiert ist) Thema….
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, wird Herrn Rechtsanwalt Dr. Christian Becker, geschäftsansässig: GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälte mbB, Prinzregentenstraße 22, 80538 München (der "Bevollmächtigte"), folgende Vollmacht erteilt: // davor kann ich nur eindringlich waren......!!! // na ja...Görg ist mal wieder mit dabei die Bondholder zu rasieren....wie bei Solarworld und viele andere......der Bond MIFA ist noch nicht mal ein Jahr alt und soll schon zinslos gestellt werden....und kurz darauf wohl zum Gefallen der Inder massiv beschnitten werden.....
2.2.4. Erteilung einer Vollmacht
Für den Fall, dass (i) die Anleihegläubiger keinen Gemeinsamen Vertreter aller
Anleihegläubiger gemäß Ziffer 2.1. bestellt haben oder (ii) der Beschluss
über diese Bestellung angefochten wurde und über diese Anfechtungsklage(n)
zum Zeitpunkt der Vollziehbarkeit des Beschlusses gemäß dieser Ziffer 2.2.
nicht rechtskräftig entschieden wurde, dass ein Gemeinsamer Vertreter wirksam
bestellt wurde, wird Herrn Rechtsanwalt Dr. Christian Becker, geschäftsansässig:
GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälte mbB, Prinzregentenstraße
22, 80538 München (der "Bevollmächtigte"), folgende Vollmacht erteilt:
»Der Bevollmächtigte wird hiermit angewiesen, ermächtigt und bevollmächtigt,
die Anleihegläubiger bei sämtlichen Maßnahmen, Erklärungen
und Beschlüssen zu vertreten, die zur Umsetzung und zum Vollzug
des unter dieser Ziffer 2.2. der Aufforderung zur Stimmabgabe zu
fassenden Beschlusses erforderlich oder zweckdienlich sind – einschließlich
der Abgabe aller Erklärungen und der Vornahme aller Maßnahmen,
für die der Gemeinsame Vertreter nach dieser Ziffer 2.2. vorgesehen
ist –, soweit dadurch nach eigenem Ermessen des Bevollmächtigten
die Anleihegläubiger wirtschaftlich besser, gleich oder nicht
wesentlich schlechter gestellt werden. Der Bevollmächtigte wird ferner
ermächtigt und bevollmächtigt, die Stundung der Zinsansprüche gemäß
Ziffer 2.2.1. und den vorübergehenden Ausschluss von Kündigungsrechten
gemäß Ziffer 2.2.2. jeweils über den 31. Oktober 2014
hinaus bis zum 31. Dezember 2014 (einschließlich) zu verlängern.
Diese Bevollmächtigung des Bevollmächtigten ist im Zweifel weit auszulegen.
Der Bevollmächtigte ist von den Beschränkungen des § 181
Alt. 2 BGB (Mehrfachvertretung) befreit.«"
Die Emittentin stimmt hiermit dem unter Ziffer 2.2. vorgeschlagenen Beschluss zu.
Für den Fall, dass (i) die Anleihegläubiger keinen Gemeinsamen Vertreter aller
Anleihegläubiger gemäß Ziffer 2.1. bestellt haben oder (ii) der Beschluss
über diese Bestellung angefochten wurde und über diese Anfechtungsklage(n)
zum Zeitpunkt der Vollziehbarkeit des Beschlusses gemäß dieser Ziffer 2.2.
nicht rechtskräftig entschieden wurde, dass ein Gemeinsamer Vertreter wirksam
bestellt wurde, wird Herrn Rechtsanwalt Dr. Christian Becker, geschäftsansässig:
GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälte mbB, Prinzregentenstraße
22, 80538 München (der "Bevollmächtigte"), folgende Vollmacht erteilt:
»Der Bevollmächtigte wird hiermit angewiesen, ermächtigt und bevollmächtigt,
die Anleihegläubiger bei sämtlichen Maßnahmen, Erklärungen
und Beschlüssen zu vertreten, die zur Umsetzung und zum Vollzug
des unter dieser Ziffer 2.2. der Aufforderung zur Stimmabgabe zu
fassenden Beschlusses erforderlich oder zweckdienlich sind – einschließlich
der Abgabe aller Erklärungen und der Vornahme aller Maßnahmen,
für die der Gemeinsame Vertreter nach dieser Ziffer 2.2. vorgesehen
ist –, soweit dadurch nach eigenem Ermessen des Bevollmächtigten
die Anleihegläubiger wirtschaftlich besser, gleich oder nicht
wesentlich schlechter gestellt werden. Der Bevollmächtigte wird ferner
ermächtigt und bevollmächtigt, die Stundung der Zinsansprüche gemäß
Ziffer 2.2.1. und den vorübergehenden Ausschluss von Kündigungsrechten
gemäß Ziffer 2.2.2. jeweils über den 31. Oktober 2014
hinaus bis zum 31. Dezember 2014 (einschließlich) zu verlängern.
Diese Bevollmächtigung des Bevollmächtigten ist im Zweifel weit auszulegen.
Der Bevollmächtigte ist von den Beschränkungen des § 181
Alt. 2 BGB (Mehrfachvertretung) befreit.«"
Die Emittentin stimmt hiermit dem unter Ziffer 2.2. vorgeschlagenen Beschluss zu.
MIFA: Abstimmung der Anleihegläubiger über die Bestellung eines gemeinsamen Vertreters sowie über eine Stundung von Zinsansprüchen und den vorübergehenden Ausschluss von Kündigungsrechten
- WKN: A0B95Y
- ISIN: DE000A0B95Y8
- Land: Deutschland
Nachricht vom 23.05.2014 | 15:15
MIFA: Abstimmung der Anleihegläubiger über die Bestellung eines gemeinsamen Vertreters sowie über eine Stundung von Zinsansprüchen und den vorübergehenden Ausschluss von Kündigungsrechten
MIFA Mitteldeutsche Fahrradwerke AG / Schlagwort(e): Anleihe
23.05.2014 / 15:15
MIFA: Abstimmung der Anleihegläubiger über die Bestellung eines gemeinsamen Vertreters sowie über eine Stundung von Zinsansprüchen und den vorübergehenden Ausschluss von Kündigungsrechten
- Anleihegläubiger der MIFA-Anleihe 2013/2018 (ISIN: DE000A1X25B5 / WKN: A1X25B) können im Abstimmungszeitraum von Dienstag, dem 10. Juni 2014, 0:00 Uhr bis Freitag, dem 13. Juni 2014, 8:00 Uhr abstimmen
- Gemäß der Anleihebedingungen der MIFA-Anleihe erfolgt die Stimmabgabe im Wege einer Abstimmung ohne Versammlung
- Zustimmung der Anleihegläubiger soll die finanzielle und operative Sanierung der MIFA weiter vorantreiben
Sangerhausen, 23. Mai 2014 - Aufgrund der angespannten wirtschaftlichen Lage erarbeitet die MIFA Mitteldeutsche Fahrradwerke AG ("MIFA") derzeit ein umfassendes Konzept zur finanziellen und zur operativen Sanierung der MIFA. Die MIFA legt dabei Wert darauf, dass die Interessen der Anleihegläubiger im Rahmen der Ausarbeitung und der Umsetzung eines Gesamtsanierungskonzepts der MIFA sachgerecht vertreten werden. Vor diesem Hintergrund beabsichtigt die MIFA, zeitnah für die MIFA-Anleihe 2013/2018, ISIN: DE000A1E8W96 / WKN: A1E8W9 ("MIFA-Anleihe") eine Abstimmung über die Bestellung eines gemeinsamen Vertreters für die Anleihegläubiger durchzuführen. Um die Ausarbeitung und Umsetzung des Gesamtsanierungskonzepts abzusichern, schlägt die MIFA den Anleihegläubigern ferner vor, eine Stundung der am 12. August 2014 fälligen Zinsansprüche und den vorübergehenden Ausschluss von Kündigungsrechten jeweils bis zum 31. Oktober 2014 zu beschließen.
Die Abstimmung der Anleihegläubiger über diese Beschlussgegenstände wird gemäß den Anleihebedingungen der MIFA-Anleihe nach Maßgabe der Bestimmungen des § 18 des Gesetzes über Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen (Schuldverschreibungsgesetz) als Abstimmung ohne Versammlung durchgeführt. Die Aufforderung zur Stimmabgabe an die Anleihegläubiger der MIFA-Anleihe ist am Freitag, den 23. Mai 2014, im Bundesanzeiger und auf der Internetseite der MIFA (http://www.mifa.de/investor-relations/anleihe/) veröffentlicht worden. Der Abstimmungszeitraum beginnt am Dienstag, den 10. Juni 2014, um 0:00 Uhr und endet am Freitag, den 13. Juni 2014, um 8:00 Uhr.
Weitere Informationen zu dem Fortgang des Sanierungsverfahrens der MIFA und der Abstimmungen der Anleihegläubiger sowie die zur Abstimmung benötigten Dokumente erhalten die Anleihegläubiger der MIFA-Anleihen auf der Internetseite der MIFA (http://www.mifa.de/investor-relations/anleihe/). Nach Ausarbeitung des Gesamtsanierungskonzeptes ist geplant, eine weitere Abstimmung der Anleihegläubiger zu veranlassen, im Zuge derer über weitere Restrukturierungsmaßnahmen der Anleihe entschieden werden soll.
Zum Unternehmen: Die MIFA Mitteldeutsche Fahrradwerke AG mit Sitz in Sangerhausen (Sachsen-Anhalt) ist der absatzstärkste deutsche Fahrradhersteller. Das Unternehmen verfügt über eine umfassende Modellpalette an Fahrrädern vom Preiseinstiegs- bis zum Premiumbereich. Die in die Fahrradproduktion eingehenden Komponenten werden von namhaften Zulieferern bezogen und am einzigen Produktionsstandort in Sangerhausen zusammengeführt. Dabei liegt der Schwerpunkt des Geschäfts auf projektbezogener Auftragsfertigung für große Einzelhandelsketten und OEM (Original Equipment Manufacturer)-Kunden. Seit dem Geschäftsjahr 2011 werden auch E-Bikes gefertigt. Unter anderem produziert die MIFA das E-Bike des Automobilherstellers smart, stellt die Fahrradflotte der Deutschen Post her und beliefert kommunale Verleihsysteme mit Multi-User-Fahrzeugen. Im Jahr 2012 hat die MIFA den Berliner E-Bike-Hersteller Grace sowie die bayerische Kultfahrradschmiede Steppenwolf übernommen und intensiviert dadurch die Vertriebsaktivitäten über den Fachhandel. Die MIFA setzt ihre Fahrräder hauptsächlich im Heimatmarkt Deutschland ab. Die weiteren Absatzmärkte befinden sich vornehmlich in Westeuropa. Dabei werden sowohl das operative Geschäft als auch Verwaltung und Logistik am einzigen Produktionsstandort in Sangerhausen gesteuert. Seit Mai 2004 ist die MIFA börsennotiert. Ihre Aktien werden im Prime Standard des Regulierten Marktes der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt. Kontakt: Mark Appoh cometis AG Unter den Eichen 7 65195 Wiesbaden Telefon: +49 (611) 205855-21 Fax: +49 (611) 205855-66 E-Mail: appoh@cometis.de Ende der Corporate News 23.05.2014 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de |
Sprache: | Deutsch | |
Unternehmen: | MIFA Mitteldeutsche Fahrradwerke AG | |
Kyselhäuser Straße 23 | ||
06526 Sangerhausen | ||
Deutschland | ||
Telefon: | 03464-5370 | |
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E-Mail: | b.mirau@mifa.de | |
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ISIN: | DE000A0B95Y8 | |
WKN: | A0B95Y | |
Börsen: | Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Hamburg, München (m:access), Stuttgart | |
Ende der Mitteilung | DGAP News-Service |
270144 23.05.2014 |
MIFA: Abstimmung der Anleihegläubiger über die Bestellung eines gemeinsamen Vertreters sowie über eine Stundung von Zinsansprüchen und den vorübergehenden Ausschluss von Kündigungsrechten
23.05.2014 / 15:15
MIFA: Abstimmung der Anleihegläubiger über die Bestellung eines gemeinsamen Vertreters sowie über eine Stundung von Zinsansprüchen und den vorübergehenden Ausschluss von Kündigungsrechten
- Anleihegläubiger der MIFA-Anleihe 2013/2018 (ISIN: DE000A1X25B5 / WKN: A1X25B) können im Abstimmungszeitraum von Dienstag, dem 10. Juni 2014, 0:00 Uhr bis Freitag, dem 13. Juni 2014, 8:00 Uhr abstimmen
- Gemäß der Anleihebedingungen der MIFA-Anleihe erfolgt die Stimmabgabe im Wege einer Abstimmung ohne Versammlung
- Zustimmung der Anleihegläubiger soll die finanzielle und operative Sanierung der MIFA weiter vorantreiben
Sangerhausen, 23. Mai 2014 - Aufgrund der angespannten wirtschaftlichen Lage erarbeitet die MIFA Mitteldeutsche Fahrradwerke AG ("MIFA") derzeit ein umfassendes Konzept zur finanziellen und zur operativen Sanierung der MIFA. Die MIFA legt dabei Wert darauf, dass die Interessen der Anleihegläubiger im Rahmen der Ausarbeitung und der Umsetzung eines Gesamtsanierungskonzepts der MIFA sachgerecht vertreten werden. Vor diesem Hintergrund beabsichtigt die MIFA, zeitnah für die MIFA-Anleihe 2013/2018, ISIN: DE000A1E8W96 / WKN: A1E8W9 ("MIFA-Anleihe") eine Abstimmung über die Bestellung eines gemeinsamen Vertreters für die Anleihegläubiger durchzuführen. Um die Ausarbeitung und Umsetzung des Gesamtsanierungskonzepts abzusichern, schlägt die MIFA den Anleihegläubigern ferner vor, eine Stundung der am 12. August 2014 fälligen Zinsansprüche und den vorübergehenden Ausschluss von Kündigungsrechten jeweils bis zum 31. Oktober 2014 zu beschließen.
Die Abstimmung der Anleihegläubiger über diese Beschlussgegenstände wird gemäß den Anleihebedingungen der MIFA-Anleihe nach Maßgabe der Bestimmungen des § 18 des Gesetzes über Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen (Schuldverschreibungsgesetz) als Abstimmung ohne Versammlung durchgeführt. Die Aufforderung zur Stimmabgabe an die Anleihegläubiger der MIFA-Anleihe ist am Freitag, den 23. Mai 2014, im Bundesanzeiger und auf der Internetseite der MIFA (http://www.mifa.de/investor-relations/anleihe/) veröffentlicht worden. Der Abstimmungszeitraum beginnt am Dienstag, den 10. Juni 2014, um 0:00 Uhr und endet am Freitag, den 13. Juni 2014, um 8:00 Uhr.
Weitere Informationen zu dem Fortgang des Sanierungsverfahrens der MIFA und der Abstimmungen der Anleihegläubiger sowie die zur Abstimmung benötigten Dokumente erhalten die Anleihegläubiger der MIFA-Anleihen auf der Internetseite der MIFA (http://www.mifa.de/investor-relations/anleihe/). Nach Ausarbeitung des Gesamtsanierungskonzeptes ist geplant, eine weitere Abstimmung der Anleihegläubiger zu veranlassen, im Zuge derer über weitere Restrukturierungsmaßnahmen der Anleihe entschieden werden soll.
http://www.dgap.de/dgap/News/corpora...&newsID=803228
MIFA: Abstimmung der Anleihegläubiger über die Bestellung eines gemeinsamen Vertreters sowie über eine Stundung von Zinsansprüchen und den vorübergehenden Ausschluss von Kündigungsrechten
- Anleihegläubiger der MIFA-Anleihe 2013/2018 (ISIN: DE000A1X25B5 / WKN: A1X25B) können im Abstimmungszeitraum von Dienstag, dem 10. Juni 2014, 0:00 Uhr bis Freitag, dem 13. Juni 2014, 8:00 Uhr abstimmen
- Gemäß der Anleihebedingungen der MIFA-Anleihe erfolgt die Stimmabgabe im Wege einer Abstimmung ohne Versammlung
- Zustimmung der Anleihegläubiger soll die finanzielle und operative Sanierung der MIFA weiter vorantreiben
Sangerhausen, 23. Mai 2014 - Aufgrund der angespannten wirtschaftlichen Lage erarbeitet die MIFA Mitteldeutsche Fahrradwerke AG ("MIFA") derzeit ein umfassendes Konzept zur finanziellen und zur operativen Sanierung der MIFA. Die MIFA legt dabei Wert darauf, dass die Interessen der Anleihegläubiger im Rahmen der Ausarbeitung und der Umsetzung eines Gesamtsanierungskonzepts der MIFA sachgerecht vertreten werden. Vor diesem Hintergrund beabsichtigt die MIFA, zeitnah für die MIFA-Anleihe 2013/2018, ISIN: DE000A1E8W96 / WKN: A1E8W9 ("MIFA-Anleihe") eine Abstimmung über die Bestellung eines gemeinsamen Vertreters für die Anleihegläubiger durchzuführen. Um die Ausarbeitung und Umsetzung des Gesamtsanierungskonzepts abzusichern, schlägt die MIFA den Anleihegläubigern ferner vor, eine Stundung der am 12. August 2014 fälligen Zinsansprüche und den vorübergehenden Ausschluss von Kündigungsrechten jeweils bis zum 31. Oktober 2014 zu beschließen.
Die Abstimmung der Anleihegläubiger über diese Beschlussgegenstände wird gemäß den Anleihebedingungen der MIFA-Anleihe nach Maßgabe der Bestimmungen des § 18 des Gesetzes über Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen (Schuldverschreibungsgesetz) als Abstimmung ohne Versammlung durchgeführt. Die Aufforderung zur Stimmabgabe an die Anleihegläubiger der MIFA-Anleihe ist am Freitag, den 23. Mai 2014, im Bundesanzeiger und auf der Internetseite der MIFA (http://www.mifa.de/investor-relations/anleihe/) veröffentlicht worden. Der Abstimmungszeitraum beginnt am Dienstag, den 10. Juni 2014, um 0:00 Uhr und endet am Freitag, den 13. Juni 2014, um 8:00 Uhr.
Weitere Informationen zu dem Fortgang des Sanierungsverfahrens der MIFA und der Abstimmungen der Anleihegläubiger sowie die zur Abstimmung benötigten Dokumente erhalten die Anleihegläubiger der MIFA-Anleihen auf der Internetseite der MIFA (http://www.mifa.de/investor-relations/anleihe/). Nach Ausarbeitung des Gesamtsanierungskonzeptes ist geplant, eine weitere Abstimmung der Anleihegläubiger zu veranlassen, im Zuge derer über weitere Restrukturierungsmaßnahmen der Anleihe entschieden werden soll.
http://www.dgap.de/dgap/News/corpora...&newsID=803228
Mittwoch, 21. Mai 2014
The story around the German bicylce producer MIFA seems to get more and more interesting. Yesterday I posted the update on the (not so surprising) losses detected now from previuos years of dubious inventory accounting.
MIFA UPDATE (2) – AND WHY I WOULD PREFER RUSSIAN SHARES TO GERMAN BONDS
The story around the German bicylce producer MIFA seems to get more and more interesting. Yesterday I posted the update on the (not so surprising) losses detected now from previuos years of dubious inventory accounting.
A few minutes after I published the post, MIFA came out with another “breaking news” which starts the following way:
MIFA: Investment agreement with Indian bike manufacturer HERO concluded,
equity investment pursuant to capital increases from authorised capital– Investment agreement with OPM Global B.V., a subsidiary of Hero Cycles
Ltd., about an equity capital investment in the amount of EUR 15
million concluded– FERI EuroRating Services AG reduced issue rating of corporate bond– Annual General Meeting expected for third quarter of 2014
From the headline one would conclude that the rich Indian “uncle” finally will save the company. Handelsblatt for instance translated this into a headline which one could translate into “MIFA secures investor”.
For the real “juice” of this announcement, you have to read down a little bit towards the end of the annoncement:
The investment commitment by OPM Global B.V. entails significant financial contributions of MIFA’s financing partners and is subject to various conditions precedent, especially to the condition of a haircut in the amount of EUR 15-20 million of the bondholders as well as an exemption from the German Financial Supervisory Authority (BaFin) from the obligation to make a public takeover offer under the The German Securities Acquisition and Takeover Act.
So to understand this again, the facts:
- The 2013 issued MIFA bond has a total volume of 25 mn EUR
- most likely, the covenants of the bonds are breached, so MIFA would have to pay back the bond on short notice
- the “Indian uncle” will only invest, if bond holders accept a haircut of 60-80%
- most likely, the covenants of the bonds are breached, so MIFA would have to pay back the bond on short notice
- the “Indian uncle” will only invest, if bond holders accept a haircut of 60-80%
Normally, if a company cannot pay back a bond, the company will go into default. the shareholders will be wiped out and the company then changes ownership from the shareholders to creditors i.e. bondholders for instance via a debt/equity swap.
at MIFA, they try to reverse the order. Let’s look at another part of the announcement: Hero is commiting to pay 15mn for the following shares:
The cash capital increases shall comprise a 10% capital increase with subscription rights being excluded and a subsequent rights issue with a total number of 4.9 million new shares to be issued. OPM Global B.V. has undertaken to subscribe all such shares which together with additional existing shares to be transferred from
certain existing shareholders would result in an overall participation of the investor of up to 47 %.
With currently 9,8 mn shares, only (0,98 +4.9) = 5.88 mn new shares will be issued. With a total new sharecount of 15,68 mn shares, the old shareholders would keep economically (9,8/15,68) =62,5% of the company while senior bondholders would keep only 20-40% of their bond prinicpal. In my opinion it should be the other way round.
It will be interesting to see if bondholders are accepting this pretty obvious blackmailing. The argument will most likely be that if they don’t accept, they will end up with nothing. Praktiker by the way tried a similar tactic, going to bondholders first . In Praktiker’s case, both shareholders and bondholders ended with nothing.
That the proposed transaction would be better for shareholders than for bond holders shows clearly in the price action this morning. While the bond lost further from around 33% to around 27% (or -20% in relative terms), the shares are up more than +20% at the time of writing.
Coming back to my headline: When i bought my first two small Russian share positions (Sberbank, Sistema) many people commented that they would never buy Russian shares because property rights are not respected in Russia. This might be even correct, but you get very cheap valuations and if they do respect property rights, tzhe potential upside is high.
In German bond markets however, property rights are even worse in my opinion once a company is in trouble. As we learned at IVG, subordinated bond holders can be wiped out without blinking an eye and looking at the last few cases, senior bond holders are now expected to rescue the company before shareholders commit a single cent. Under German insolvency proceedings, often the old management carries on (WGF) and wipes out bondholders as they wish. However, other than in Russia, there is no upside to this if you buy a newly issued German bond at par. So for me, if I would need to choose between a newly issued German Corporate bond and a Russian stock, the choice is clear….
The sad part of this story is that this event along with many other similar event will hurt corporate bond issuance in Germany in the long run, especially for smaller companies. With the banks continuing to shrink, this is not good news for those German Mittelstand companies who need debt funding.
I am somehow tempted to become a “bond activist” here….Let’s see how this continues…
Seit Montagabend sind die Bedingungen bekannt, zu denen die indische Hero Cycles über eine Tochtergesellschaft bei der kriselnden MIFA Mitteldeutschen Fahrradwerke AG zum Einstieg bereit ist. So beabsichtigt Hero über zwei Kapitalerhöhungen vorerst knapp die Hälfte von MIFA zu übernehmen und zwar unter der Bedingung, dass die Gläubiger der 7,5%-Schuldverschreibung (2013/18) über 25 Mio. EUR offenbar noch vor der Erstausschüttung des Zinskupons kommenden August auf 15 bis 20 Mio. EUR verzichten. Das entspräche insgesamt einem Verzicht von 60 bis 80%
Seit Montagabend sind die Bedingungen bekannt, zu denen die indische Hero Cycles über eine Tochtergesellschaft bei der kriselnden MIFA Mitteldeutschen Fahrradwerke AG zum Einstieg bereit ist. So beabsichtigt Hero über zwei Kapitalerhöhungen vorerst knapp die Hälfte von MIFA zu übernehmen und zwar unter der Bedingung, dass die Gläubiger der 7,5%-Schuldverschreibung (2013/18) über 25 Mio. EUR offenbar noch vor der Erstausschüttung des Zinskupons kommenden August auf 15 bis 20 Mio. EUR verzichten. Das entspräche insgesamt einem Verzicht von 60 bis 80% der originären Anleiheforderung. Zudem erwart Hero von der BaFin die Befreiung von der Pflicht, ein öffentliches Übernahmeangebot für MIFA nach dem WpÜG abgeben zu müssen. Außerdem sollen Hero bestehende Aktien aus dem Altaktionärskreis übertragen werden, was in einem ersten Schritt zumindest einmal eine deutliche Verwässerung der gehaltenen MIFA-Anteile von den bisherigen Hauptaktionären um Ex-CEO Peter Wicht (~24% an MIFA) und Carsten Maschmeyer (~20%) bedeuten würde. Wie es danach mit dem Fahrradbauer weitergehen wird, ist derzeit noch unklar. Finanzkreise schließen einen Ausschluss der Altaktionäre verbunden mit einem Delisting von der Börse zukünftig nicht aus.
Die MIFA-Anleihe, die inzwischen von Feri EuroRating auf nur noch CC abgestuft wurde, stellte gestern mit einem Tagesverlust von über 22% auf nur noch 26,50% erwartungsgemäß den größten Verlierer im Entry Standard für Anleihen. Die im Prime Standard gelistete MIFA-Aktie verzeichnete dagegen angesichts der Übernahmeofferte ein dickes Plus von 40% auf 1,80 EUR (zu den BondGuide-Beiträgen)
Dienstag, 20. Mai 2014
Doch die Investmentverpflichtung sieht unter anderem vor, dass die Anleihegläubiger auf 15 bis 20 Millionen Euro verzichten. Das wäre ein Forderungsausfall von zwei Dritteln bis 80 Prozent
Mittelstandsanleihen-TickerMifa-Gläubiger sollen auf bis zu 80 Prozent verzichten
Der indische Fahrradhersteller Hero hat sich zu einer Beteiligung an Mifa verpflichtet. Doch die Anleihengläubiger sollen vorher auf bis zu 80 Prozent ihrer Forderungen verzichten.
19. 05.2014 Die finanziellen Schwierigkeiten des Fahrradbauers Mifa wird für die Anleihengläubiger offenbar sehr teuer. Der indische Fahrradhersteller Hero Cycles hat sich über seine niederländische Beteiligungsgesellschaft OPM Global zu einer Barkapitalerhöhung verpflichtet. Darüber hinaus sollen an OPM Global auch bestehende Aktien aus dem Altaktionärskreis übertragen werden. Hero wird damit letztlich bis zu 47 Prozent an Mifa übernehmen.
Doch die Investmentverpflichtung sieht unter anderem vor, dass die Anleihegläubiger auf 15 bis 20 Millionen Euro verzichten. Das wäre ein Forderungsausfall von zwei Dritteln bis 80 Prozent. Darüber hinaus fordert Hero eine Befreiung von der Pflicht zur Abgabe eines öffentlichen Übernahmeangebots von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Die ordentliche Hauptversammlung wird angesichts der verspäteten Veröffentlichung des Jahresabschlusses voraussichtlich auf das dritte Quartal verschoben.
Diese eigentlich positive Nachricht wird den Anleihegläubigern jedoch viel Geld kosten: diese Investmentvereinbarung steht nämlich unter der aufschiebenden Bedingung, dass die Anleihegläubiger auf 15 bis 20 Mio. EUR ihrer Gelder verzichten! In den nächsten Wochen soll daher eine Anleihegläubigerversammlung stattfinden.
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Dr. Greger & Collegen: MIFA-Anleihegläubiger sollen auf 15 bis 20 Millionen EUR verzichten - Anleihegläubiger müssen nun aktiv werden!
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20.05.2014 / 18:10
München, 20.05.2014. Die MIFA Mitteldeutsche Fahrradwerke AG hat heute bekannt gegeben, dass sich eine Tochtergesellschaft des indischenUnternehmens HERO mittels einer sog. Investmentvereinbarung verpflichtet hat, bis zu 15 Millionen EUR in Form von Eigenkapital in die MIFA zu investieren. Diese eigentlich positive Nachricht wird den Anleihegläubigern jedoch viel Geld kosten: diese Investmentvereinbarung steht nämlich unter der aufschiebenden Bedingung, dass die Anleihegläubiger auf 15 bis 20 Mio. EUR ihrer Gelder verzichten! In den nächsten Wochen soll daher eine Anleihegläubigerversammlung stattfinden.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Stephan Greger rät allen betroffenen Anleihegläubigern, sich zu organisieren und gemeinsam zur Wehr zu setzen.
"Die Forderung des Unternehmens nach einem Verzicht der Anleihegläubiger auf 15 bis 20 Mio. EUR ist exorbitant, insbesondere wenn man bedenkt, dass die Anleihe selbst "nur" ein Nominalvolumen von ca. 25 Mio. EUR hat. Dies bedeutet, dass die Anleihegläubiger auf bis zu 80% ihrer Nominal-Forderungen verzichten sollen", erklärt der Anlagerechtler Dr. Stephan Greger. "Es ist nicht nachvollziehbar, warum die fragwürdige Bilanzierungstechnik des Unternehmens, welche zu erheblichen Fehlberechnung geführt hat, nunmehr zu Lasten der Anleihegläubiger gehen soll. Hier besteht erheblicher Aufklärungsbedarf von Seiten des Unternehmens! ", fordert Dr. Greger.
Erforderlich wurde die indische Finanzspritze, weil das Unternehmen in den letzten Jahresabschlüssen falsche Bewertungen einzelner Rechnungsposten vorgenommen hatte und so nach aktuellen Berechnungen die kumulierte Bestandsdifferenz von 19 Mio. EUR einen Bilanzverlust von ca. 28 Mio. EUR zum 31.12.2013 ergeben wird
Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen, die in dem FOCUS-Spezialheft "Deutschlands Top-Anwälte" als "Top-Wirtschaftskanzlei" in der Rubrik "Kapitalmarktrecht" ausgezeichnet wurde und in vergleichbaren Fällen bereits zahlreiche Anleihegläubiger vertritt, rät den Betroffenen zur Einschaltung eines auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalts, um keine Zeit für die Sicherung der Ansprüche zu verlieren.
Anleihegläubiger der MIFA-AG können sich kostenlos auf der eigens eingerichteten Seite www.mifa-geschädigt.de mit ihren Kontaktdaten registrieren. Nach der Registrierung erhalten Sie aktuelle Informationen über das weitere Verfahren. Gerne vertreten wir Sie auch auf einer einzuberufenden Anleihegläubigerversammlung der MIFA-AG. Bitte besuchen Sie für weitere Informationen auch unsere Homepage www.dr-greger.de
Kontakt: Kanzlei Dr. Greger & Collegen Dr.-Leo-Ritter-Str. 7 93049 Regensburg
Tel.: 0941 / 630 99 60 Web: www.dr-greger.de
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