Was für eine Posse!

Wenn ich Anleihebesitzer wäre (bin ich nicht), würde ich die Anleihe sofort kündigen und 100% Rückzahlung fordern. Es liegen mE juristisch 3 Kündigungsgründe vor:

(1) Vertraglich: Unabhängig davon, ob es eine offizielle Veröffentlichung mit genauen Geschäftszahlen gibt, kann man aus den Bekanntmachung über den Verlust schließen, dass die Convenants gerissen worden sind. Interessant wäre zu wissen, ob und mit welcher Begründung die Mifa dieser Kündigung widerspricht. 

Ersatzweise (2) Kündigung aus wichtigem Grund (siehe oben zitierte Urteile der LG Köln und Bonn in ähnlichen Fällen, in dem der Gläubiger vor der Gläubigerversammlung wegen der höheren Ausfallwahrscheinlichkeit gekündigt haben). Für die Kläger waren dann die Beschlüsse der Gläubigerversammlung nicht mehr gültig.

Ersatzweise (3) Klage auf Nichtigkeit der Vertrages, weil der Darlehensvertrag auf Grund falscher (gefälschter?) Bilanzen zustande gekommen ist, und die Mifa sich das zurechnen lassen muss. (Ggf. Schadenersatz aus CiC)

Mir scheinen die Risiken dieser Vorgehensweise geringer zu sein, als mit Anleihen im Depot in diese Abstimmung zu gehen.