FREQUENTLY ASKED QUESTIONS (FAQ)
ANLEIHEGLÄUBIGER
– Fassung vom 23. Mai 2014 –
Informationen für die Anleihegläubiger der bis zu EUR 25.000.000,00 7,5 %
Inhaberschuldverschreibungen der MIFA Mitteldeutsche Fahrradwerke AG, fällig am
12. August 2018, ISIN: DE000A1X25B5 / WKN: A1X25B ("MIFA-Anleihe")
A. ABSTIMMUNGEN DER ANNLEIHEGLÄUBIGER / GEMEINSAMVER VERTRETER
1. Was sind im Rahmen der Sanierung die nächsten geplanten Schritte im Hinblick
auf die Anleihegläubiger?
Aufgrund der angespannten wirtschaftlichen Lage erarbeitet die MIFA Mitteldeutsche
Fahrradwerke AG ("MIFA") derzeit ein umfassendes Konzept zur finanziellen und
operativen Sanierung der MIFA. Die MIFA legt großen Wert darauf, dass die
Interessen der Anleihegläubiger im Rahmen der Ausarbeitung und Umsetzung eines
Gesamtsanierungskonzepts der MIFA sachgerecht vertreten werden.
Die MIFA beabsichtigt dafür, zeitnah für eine Abstimmung über die Bestellung eines
gemeinsamen Vertreters für die Anleihegläubiger der MIFA-Anleihe durchzuführen. Um
die Ausarbeitung und Umsetzung des Gesamtsanierungskonzepts abzusichern,
schlägt die Emittentin den Anleihegläubigern ferner vor, eine Stundung der an sich am
12. August 2014 fälligen Zinsansprüche und eine Aussetzung vorzeitiger
Kündigungsrechte jeweils bis zum 31. Oktober 2014 zu beschließen.
Nach Ausarbeitung und Abstimmung eines Gesamtsanierungskonzeptes für die MIFA
mit den betroffenen wesentlichen Gläubigern und Aktionären, ist geplant, zu einer
weiteren Abstimmung der Anleihegläubiger aufzurufen. Auf der Grundlage dieses
Sanierungskonzepts und im Zusammenhang mit dessen Umsetzung sollen die
Anleihegläubiger dann weitere Maßnahmen zur Restrukturierung der MIFA-Anleihe
beschließen.
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