MIFA Mitteldeutsche Fahrradwerke AG
Sangerhausen
EUR 25.000.000,00 7,5 % Inhaberschuldverschreibungen der MIFA Mitteldeutsche Fahrradwerke AG, fällig am 12. August 2018,
ISIN: DE000A1X25B5 / WKN: A1X25B
Bekanntmachung von Änderungen der Anleihebedingungen
Die Gläubigerversammlung der Anleihegläubiger der EUR 25.000.000,00 7,5 % Inhaberschuldverschreibungen 2013/2018 der MIFA Mitteldeutsche Fahrradwerke AG, Sangerhausen ("MIFA" oder "Emittent"), ISIN DE000A1X25B5 / WKN A1X25B, ("MIFA-Anleihe") hat am 23. Juli 2014 beschlossen (i) die One Square Advisory Services GmbH, vertreten durch deren Geschäftsführer Frank Günther, zum gemeinsamen Vertreter aller Anleihegläubiger der MIFA-Anleihe ("Anleihegläubiger") zu bestellen sowie (ii) den gemeinsamen Vertreter zu ermächtigen, über die Stundung der am 12. August 2014 entstehenden Zinsansprüche zu entscheiden und einen vorübergehenden Verzicht von Kündigungsrechten aufgrund nicht gezahlter Zinsen gemäß § 9 Absatz (1) Buchstabe (a) sowie einen vorübergehenden Verzicht etwaiger Kündigungsrechte gemäß § 9 Absatz (1) Buchstabe (h), Buchstabe (i) und/oder Buchstabe (j) der Anleihebedingungen der MIFA-Anleihe ("Anleihebedingungen") zu erklären.
Auf der Grundlage der dem gemeinsamen Vertreter mit vorgenanntem Beschluss erteilten Ermächtigung haben die One Square Advisory Services GmbH als gemeinsamer Vertreter aller Anleihegläubiger und die MIFA als Schuldnerin am 25. August 2014 eine Vereinbarung über (i) die Stundung der am 12. August 2014 fälligen Zinsansprüche der Anleihegläubiger bis zum 31. März 2015 und (ii) den vorübergehenden Ausschluss von Kündigungsrechten der Anleihegläubiger bis zum 31. März 2015 ("Vereinbarung über Zinsstundung und Kündigungsverzichte") geschlossen. Die Stundung und der vorübergehende Ausschluss von Kündigungsrechten stehen jeweils unter der auflösenden Bedingung der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der MIFA.
In der Vereinbarung über Zinsstundung und Kündigungsverzichte haben die One Square Advisory Services GmbH als gemeinsamer Vertreter aller Anleihegläubiger und die MIFA folgende Änderungen der Anleihebedingungen geregelt:
1. |
§ 3 Absatz (1) der Anleihebedingungen wird geändert und erhält die folgende Fassung:
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" Die Fälligkeit der am 12. August 2014 entstehenden Zinsansprüche wird bis zum 31. März 2015 hinausgeschoben und die Ansprüche werden bis zu diesem Zeitpunkt gestundet. Die vorgenannte Stundung ist auflösend bedingt auf die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Emittenten."
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2. |
Die Anleihebedingungen werden um einen neuen § 9a ergänzt, der Folgendes regelt:
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"§ 9a (Vorübergehender Ausschluss von Kündigungsrechten) |
Die Anleihegläubiger verzichten bis zum 31. März 2015 (einschließlich) darauf, aufgrund nicht gezahlter Zinsen von ihrem Kündigungsrecht gemäß § 9 Absatz (1) Buchstabe (a) der Anleihebedingungen Gebrauch zu machen. Ferner verzichten die Anleihegläubiger vorübergehend bis zum 31. März 2015 (einschließlich) darauf, etwaige Kündigungsrechte gemäß § 9 Absatz (1) Buchstabe (h), Buschstabe (i) und/oder Buchstabe (j) der Anleihebedingungen auszuüben. Die vorgenannten Verzichte sind jeweils auflösend bedingt auf die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Emittenten."
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Die Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, hat die Vereinbarung über Zinsstundung und Kündigungsverzichte am 26. August 2014 der bei ihr verwahrten Globalurkunde über die MIFA-Anleihe in geeigneter Form beigefügt und somit die betreffende Globalurkunde ergänzt.
Sangerhausen, im August 2014
MIFA Mitteldeutsche Fahrradwerke AG
Der Vorstand
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