Zitat Zitat von Al Bondy Beitrag anzeigen
Immerhin ist die Methode, erst auf Basis falscher Zahlen einen Bond zu plazieren und ihn dann auf der nächstbesten Radtour ganz schnell wieder zu rasieren, durchaus mal was Neues.
Diese innovative Methode hat definitiv noch eine gerichtliche Nagelprobe zu bestehen.

Es gibt zwei Gruppen von Klägern:

1.) die Prospekthaftungskläger
Diese Gruppe hat sehr gute Karten, ihr Geld wiederzuerhalten, denn die dem Prospekt zugrundeliegenden Bilanzen waren definitiv falsch.
Aus gewöhnlich gut informierter Quelle  weiß ich, daß hier zumindest ein Investor mit 1,1 Mio. aus Emission den Klageweg beschreitet.
Sehr wahrscheinlich wird es noch weitere Kläger geben, so daß hier grob geschätzt min. 2-3 Mio. im Feuer stehen.

2.) die Fristloskündiger
Auch hier sehe ich aufgrund der SW- und Deikon-Urteile gute Karten auf Seiten der Kündiger.
Hier weiß ich von einer Klagesumme von rund 700.000 € - es dürfte aber wohl noch deutlich mehr sein.

In Summe dürften also grob geschätzt 3-5 Mio. von 25 Mio. auf dem Klageweg zurückgefordert werden.
D.h. wer hier zukünftig als Aktionär einsteigt - der indische Held und die willigen Bondholder mit Kurzhaarschnitt - der sollte also berücksichtigen, daß mit seinem investierten Kapital dann später die erfolgreichen Kläger ausbezahlt werden.

Aldy