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Montag, 11. August 2014

ich kann aus der Ermächtigung des GV nicht herauslesen das dem einzelnen Anleihegläubiger die Wahrnehmung seiner Rechte abgschnitten wurde......ganz abgesehen davon das die wirksam gekündigten Bondholder eh nicht unter dieses GV-Regime fallen.....dann ist weiterhin zu klären ob das Kündigungsrecht wg Nichtzahlug überhaupt abbedungen werden kann....ich sehe spannende Prozesse kommen

ich kann aus der Ermächtigung des GV nicht herauslesen das dem einzelnen Anleihegläubiger die Wahrnehmung seiner Rechte abgschnitten wurde......ganz abgesehen davon das die wirksam gekündigten Bondholder eh nicht unter dieses GV-Regime fallen.....dann ist weiterhin zu klären ob das Kündigungsrecht wg Nichtzahlug überhaupt abbedungen werden kann....ich sehe spannende Prozesse kommen



NameBereichInformationV.-DatumRelevanz
MIFA Mitteldeutsche Fahrradwerke AG
Sangerhausen
KapitalmarktGläubigerabstimmungen
ISIN DE000A1X25B5 / WKN A1X25B
24.07.2014
 
 
 

MIFA Mitteldeutsche Fahrradwerke AG

Sangerhausen

Bis zu EUR 25.000.000,00 7,5 % Inhaberschuldverschreibungen
der MIFA Mitteldeutsche Fahrradwerke AG (die "Emittentin")
fällig am 12. August 2018

ISIN: DE000A1X25B5 / WKN: A1X25B
(insgesamt die "MIFA-Anleihe"),
eingeteilt in bis zu 25.000 Schuldverschreibungen im Nennwert von je EUR 1.000,00
(jeweils eine "Schuldverschreibung" und zusammen die "Schuldverschreibungen"),

Bekanntmachung der Beschlüsse der sog. zweiten Gläubigerversammlung
der Anleihegläubiger (Gemeinsamer Vertreter) vom 23. Juli 2014

Die sog. zweite Gläubigerversammlung (Gemeinsamer Vertreter) der Anleihegläubiger der MIFA-Anleihe zum Zweck der erneuten Beschlussfassung vom 23. Juli 2014 (die "Gläubigerversammlung") hat gemäß Ziffer 2 der Einladung zu der Gläubigerversammlung folgende Beschlüsse gefasst:
2.1.
Beschlussfassung über die Bestellung eines Gemeinsamen Vertreters für alle Anleihegläubiger der MIFA-Anleihe
"Die One Square Advisory Services GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter der Handelsregisternummer HRB 207387, geschäftsansässig: Theatinerstraße 36, 80333 München, vertreten durch den Geschäftsführer Frank Günther, wird zum Gemeinsamen Vertreter für alle Anleihegläubiger bestellt.
Der Umfang der Aufgaben und Befugnisse des Gemeinsamen Vertreters richtet sich nach den Bestimmungen des SchVG.
Der Gemeinsame Vertreter erhält eine angemessene Vergütung.
Die Haftung des Gemeinsamen Vertreters ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt; die Haftung für grobe Fahrlässigkeit ist summenmäßig auf EUR 1 Mio. (in Worten: Euro eine Million) begrenzt."
2.2.
Beschlussfassung über die Stundung der Zinsansprüche, den vorübergehenden Ausschluss von Kündigungsrechten und die entsprechenden Änderungen der Anleihebedingungen sowie über die weitere Ermächtigung und Bevollmächtigung des Gemeinsamen Vertreters und die Erteilung einer Vollmacht
"Der Gemeinsame Vertreter wird ermächtigt und bevollmächtigt, über die Stundung der am 12. August 2014 entstehenden Zinsansprüche zu entscheiden.
Der Gemeinsame Vertreter wird weiterhin ermächtigt und bevollmächtigt, einen vorübergehenden Verzicht von Kündigungsrechten aufgrund nicht gezahlter Zinsen gemäß § 9 Absatz (1) Buchstabe (a) der Anleihebedingungen zu erklären.
Der Gemeinsame Vertreter wird weiterhin ermächtigt und bevollmächtigt, einen vorübergehenden Verzicht etwaiger Kündigungsrechte gemäß § 9 Absatz (1) Buchstabe (h), Buchstabe (i) und/oder Buchstabe (j) zu erklären.
Der Gemeinsame Vertreter wird im Zusammenhang mit den vorgenannten Ermächtigungen und Bevollmächtigungen ermächtigt und bevollmächtigt, die Anleihegläubiger bei sämtlichen Maßnahmen, Handlungen und Erklärungen zu vertreten, die zur Umsetzung und zum Vollzug der vorgenannten (i) Zinsstundung und (ii) vorübergehenden Verzichte auf etwaige Kündigungsrechte der Anleihegläubiger erforderlich oder zweckdienlich sind, insbesondere auch die Zustimmungen zu den Änderungen der Anleihebedingungen zu erklären, die im Zusammenhang mit der Ausübung der vorgenannten Ermächtigungen und Bevollmächtigungen stehen.
Diese Ermächtigung und Bevollmächtigung des Gemeinsamen Vertreters ist im Zweifel weit auszulegen."
Die gemäß Ziffer 2.1. und Ziffer 2.2. der Einladung zur Gläubigerversammlung gefassten Beschlüsse wurden mit der jeweils erforderlichen Mehrheit gefasst.

Sangerhausen, im Juli 2014
MIFA Mitteldeutsche Fahrradwerke AG
Der Vorstand

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