MIFA: Grundlagenvereinbarung zur finanziellen Sanierung unterzeichnet
MIFA Mitteldeutsche Fahrradwerke AG / Schlagwort(e): Vereinbarung
22.08.2014 21:14
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MIFA: Grundlagenvereinbarung zur finanziellen Sanierung unterzeichnet
Sangerhausen, 22. August 2014 - Die MIFA Mitteldeutsche Fahrradwerke AG (WKN Aktie: A0B95Y / ISIN Aktie: DE000A0B95Y8, "MIFA") hat heute mit der One Square Advisory Services GmbH, dem Gemeinsamen Vertreter der Anleihegläubiger der MIFA-Anleihe 2013/18 (WKN Anleihe: A1X25B / ISIN Anleihe: DE000A1X25B5, "MIFA-Anleihe"), sowie der OPM Global B.V., einer Tochtergesellschaft des indischen Fahrradherstellers Hero Cycles Ltd. ("HERO"), eine Grundlagenvereinbarung zur finanziellen Sanierung der MIFA unterzeichnet.
Demnach werden die Anleihegläubiger der MIFA-Anleihe im Wege einer sog. Abstimmung ohne Versammlung unter anderem dazu aufgerufen, über eine Verringerung der Hauptforderung der MIFA-Anleihe im Nennwert von derzeit 25 Mio. Euro um 15 Mio. Euro auf dann 10 Mio. Euro abzustimmen. Der Differenzbetrag in Höhe von 15 Mio. Euro soll im Rahmen einer Sachkapitalerhöhung in Neue Aktien umgewandelt werden ("Debt-Equity-Swap"). Zudem soll die MIFA-Anleihe durch bestimmte Vermögensgegenstände im Wert von bis zu 7,5 Mio. Euro nachbesichert werden.
Weiterhin sind die Anleihegläubiger dazu aufgerufen, über den Verzicht auf die zwischen dem 12. August 2013 (einschließlich) und dem 11. August 2014 (einschließlich) entstandenen Zinsansprüche in Höhe von ca. 1,9 Mio. Euro zu entscheiden. Die aufgelaufenen Zinsen sollen ebenso wie der Differenzbetrag dem Eigenkapital der MIFA zugeführt werden. Zudem wird den Anleihegläubigern vorgeschlagen, die Endfälligkeit der MIFA-Anleihe bis zum 12. August 2021 (statt 12. August 2018) hinauszuschieben, einhergehend mit einer Reduktion des jährlichen Zinssatzes von derzeit 7,5 Prozent auf einen Restrukturierungszinssatz in Höhe von 1 Prozent jährlich für den Zeitraum zwischen dem 12. August 2014 (einschließlich) und dem 11. August 2021 (einschließlich).
Als Gegenleistung für die Verringerung der Hauptforderung der MIFA-Anleihe sollen die Anleihegläubiger nach einer von einer außerordentlichen Hauptversammlung zu beschließenden vereinfachten Herabsetzung des Grundkapitals im Verhältnis 1:100 ("Kapitalschnitt") das Recht auf den Erwerb von Neuen Aktien erhalten, die im Rahmen der von der außerordentlichen Hauptversammlung zu beschließenden Umtauschsachkapitalerhöhung ("Debt-Equity-Swap") unter Ausschluss des Bezugsrechts der Altaktionäre ausgegeben werden sollen und zunächst von einer Abwicklungsstelle gezeichnet und übernommen werden sollen.
Die derzeitige Planung sieht in einem weiteren Schritt zunächst eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen zur Beteiligung der OPM Global B.V. vor. Im Zuge einer weiteren Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen ist geplant, auch den bestehenden Aktionären und den Anleihegläubigern Neue Aktien anzubieten. OPM Global B.V. hat sich dabei dazu verpflichtet, nicht von den Altaktionären und den Anleihegläubigern übernommene Aktien zu zeichnen. Im Zuge der Barkapitalerhöhungen soll der MIFA ein Gesamtemissionserlös in Höhe von mindestens 15 Mio. Euro zufließen. Nach erfolgreicher Durchführung der geplanten Kapitalmaßnahmen halten OPM Global B.V. und weitere neue Aktionäre rund 89 Prozent der Gesamtzahl der ausstehenden Aktien der MIFA, rund 10 Prozent werden dann bei den Anleihegläubigern liegen sowie rund 1 Prozent bei den derzeitigen Aktionären der MIFA.
Die zwischen der MIFA, dem Gemeinsamen Vertreter der Anleihegläubiger sowie der OPM Global B.V. geschlossene Vereinbarung steht unter verschiedenen aufschiebenden Bedingungen. Die Umsetzung der vereinbarten Sanierungsstruktur soll bis März des Jahres 2015 abgeschlossen sein.
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