Weiterführende Überlegungen
• Derzeit spricht nichts dafür, dass der Vertrag mit der Hero Cycles Ltd. aufgrund des Nicht-Eintretens bestimmter aufschiebender Bedingungen
nicht vollzogen wird. Nichtsdestotrotzergreift der Vorstand bereits jetzt Maßnahmen, um möglichst schnell auf ein Nicht-Zustandekommen
reagieren zu können.
• Weiterhin prüft der Vorstand fortlaufend das Vorliegen der gesetzlichen Insolvenzgründe. Derzeit sind keine Gründe für das Eintreten einer
Insolvenz bekannt. Ebenso sieht der Vorstand den Fortbestand der MIFA zurzeit auch ohne eine Kooperation mit Hero als gesichert an.
Nichtsdestotrotz werden auch Überlegungen zu einer Sanierung im Rahmen eines Schutzschirmverfahrens angestellt. Dazu gehört u.a. die
Erstellung eines Vermögensstatus gemäß § 153 InsO, die Berechnung verschiedener Plan-Szenarien (Zerschlagung, Schutzschirm) und die
regelmäßige Erstellung eines Liquiditätsstatus.
• Der Vorstand geht derzeit davon aus, dass die unbesicherten Gläubiger im Falle einer Insolvenz eine Befriedigungsquote von ca. 10 % erhalten
würden
• Zum Zwecke der operativen Restrukturierung wurde ein Sanierungsgutachten gemäß dem IDW Standard 6 von der Beratungsgesellschaft Ernst
& Young GmbH erstellt. Dieses steht unter der Prämisse „MIFA stand-alone". Die positive Fortführungsprognose steht allerdings unter dem
Vorbehalt der ungeklärten finanziellen Restrukturierung der Gesellschaft.
• Die finanzielle Restrukturierung wird von der Rechtsanwaltskanzlei GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB sowie der Houlihan Lokey Ltd.
begleitet. GÖRG berät den Vorstand der MIFA darüber hinaus bei sämtlichen insolvenzrechtlichen Fragestellungen
http://www.mifa.de/fileadmin/media/Investor_Relations/Anleihe/Zweite_Versammlung/20140723_MIFA_Information_Anleiheglaeubiger.pdf
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