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Freitag, 8. August 2014

- das Kapital oder die Zinsen nicht innerhalb von 15 Tagen nach dem jeweiligen Fälligkeitstermin gezahlt wurden;

Kündigungsgründe:

Bei Vorliegen eines Kündigungsgrundes ist jeder Gläubiger
berechtigt, die sofortige Rückzahlung der Schuldverschreibungen
zum Nennbetrag zuzüglich aufgelaufener Zinsen zu
verlangen.

Ein Kündigungsgrund liegt vor, wenn

- das Kapital oder die Zinsen nicht innerhalb von 15 Tagen
nach dem jeweiligen Fälligkeitstermin gezahlt wurden;

S 12 ALB

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