Kündigungsgründe:
Bei Vorliegen eines Kündigungsgrundes ist jeder Gläubiger
berechtigt, die sofortige Rückzahlung der Schuldverschreibungen
zum Nennbetrag zuzüglich aufgelaufener Zinsen zu
verlangen.
Ein Kündigungsgrund liegt vor, wenn
- das Kapital oder die Zinsen nicht innerhalb von 15 Tagen
nach dem jeweiligen Fälligkeitstermin gezahlt wurden;
S 12 ALB
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